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Kriterien und Anregungen zur Erstellung und Beurteilung von Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils

Kurzbeschreibung

Handreichung mit Definition, Mindeststandards und Beispielen für „qualifizierte Maßnahmen“ für Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Fakultäten und Rektorat

Zielgruppen

Führungskräfte / Universitätsleitung /

Durchführende Einrichtung

Koordinationsstelle für Geschlechterstudien & Gleichstellung der Universität Graz /

Ansprechperson

Dr.in Barbara Hey, barbara.hey@uni-graz.at

Durchgeführt/eingesetzt

seit 2014 an der Karl-Franzens-Universität Graz

Bezug zu Gleichstellungszielen

An der Universität Graz werden in den internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen vom Rektorat mit den Fakultäten Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils vereinbart. Damit wird dem gesetzten Ziel in der Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium nachgekommen.

Zielsetzung(en) des Tools

Ziel des Tools ist es, die Qualität der von den Fakultäten definierten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Personal sicherzustellen.Der Katalog dient zur Unterstützung (von Fakultäten) bei der Planung von Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils sowie als Kriterienkatalog für die Beurteilung solcher Maßnahmen durch das Rektorat.

Tool-Beschreibung

Die Fakultäten der Universität Graz haben für ihre Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat „qualifizierte Maßnahmen“ zur Beschleunigung der Steigerung des Frauenanteils vorzuschlagen. Diese Verpflichtung ist in den Leistungsvereinbarungen mit dem bmwfw festgelegt.

Dieser Leitfaden unterstützt dabei (durch Erläuterungen und Beispiele) und informiert über die Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Maßnahme als „qualifizierte“ in die fakultären Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat einfließen kann.

Er enthält eine Definition möglicher Ansätze für entsprechende Maßnahmen und Kriterien, die solche Maßnahmen an der Universität Graz erfüllen müssen, sowie Beispiele als Anregung zur Entwicklung passgenauer Maßnahmen. Ergänzend können Beratungen durch die Koordinationsstelle in Anspruch genommen werden.

Wirkungsweise, Erfahrungen

Voraussetzung für das Funktionieren ist die Empfehlung der Nutzung des Leitfadens durch die für die Kontrolle der Leistungsvereinbarungen zuständige Abteilung (in relevanten Unterlagen und persönlich).

Anhänge:

Download Leitfaden