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Erleichterung des Wiedereinstiegs für wissenschaftliche Projektassistentinnen nach Mutterschutz und Elternkarenz

Kurzbeschreibung

Richtlinie des Rektorates der TU Wien

Zielgruppen

sonstige /

Durchführende Einrichtung

Abteilung Genderkompetenz der Technischen Universität Wien /

Ansprechperson

Bettina Enzenhofer, bettina.enzenhofer@tuwien.ac.at

Durchgeführt/eingesetzt

Seit 2016 an der Technischen Universität Wien

Bezug zu Gleichstellungszielen

Entwicklungsplan der TU Wien 2016+, C.4 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, Maßnahmenpakete 2016-2018:

Wiedereinstiegsförderung und gezielte Förderung von Teilzeitarbeit (auch in einer Karenzierung)

Weiterführung einer positiven Work Family Culture, insbesondere Unterstützung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit bzw. von Studium und Familie sowie der Dual Career Service

 

Zielsetzung(en) des Tools

Die TU Wien strebt an, für wissenschaftliche Projektassistentinnen den Wiedereinstieg in eine wissenschaftliche Tätigkeit nach Mutterschutz bzw. Elternkarenz zu ermöglichen und möchte mit dieser Maßnahme die Anstellung von Wissenschaftlerinnen fördern. Die Regelungen dienen dazu, die Rückkehr in die zuvor unterbrochene wissenschaftliche Betätigung zu erleichtern und Perspektiven für eine weitere berufliche Laufbahn zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen aber auch für die Projektleiter_innen eine bessere Planung ermöglichen und sie bei etwaigen ungeplanten finanziellen Anforderungen unterstützen.

 

Tool-Beschreibung

Inanspruchnahme:

  1. Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages während Beschäftigungsverbot bzw. Karenz nach MSchG:

Wenn das Ende eines befristeten Vertrages von wissenschaftlichen Projektassistentinnen auf einen Zeitpunkt fällt, zu welchem sich die wissenschaftliche Projektassistentin in Karenz nach dem MSchG befindet oder in dem für die wissenschaftliche Projektassistentin ein absolutes Beschäftigungsverbot gemäß MSchG gilt, übernimmt die TU Wien aus dem Globalbudget die Kosten einer Vertragsverlängerung oder neuerlichen Anstellung im Ausmaß des ursprünglichen Arbeitsvertrages bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Die Inanspruchnahme der Vertragsverlängerung oder neuerlichen Anstellung ist nur bis 2 Jahre nach der Geburt des Kindes möglich.

  1. Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages bis zum Beginn der Schutzfrist:

Befristete Arbeitsverhältnisse mit schwangeren Arbeitnehmerinnen, bei denen der vereinbarte Endzeitpunkt noch vor dem Beginn des Beschäftigungsverbotes (= achtwöchige Schutzfrist) liegt, verlängern sich von Gesetzes wegen bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes. Das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wird dementsprechend nach hinten verschoben. In diesem Fall übernimmt die TU Wien aus Globalbudget die Kosten der Verlängerung bis zum Beginn der Schutzfrist von wissenschaftlichen Projektassistentinnen.

Anhänge:

Richtlinie_Wiedereinstieg_Projektassistentinnen